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Krankenversicherungsreform 2011

Die Krankenversicherungsreform 2011 steht fest

 

Im Rahmen des sogenannten GKV-Finanzierungsgesetzes, das am 12.11.11 im Bundestag verabschiedet wurde, sind folgende wesentliche Änderungen beschlossen worden:

 

Vorteile aus Sicht der PKV:

 

Der Wechsel in die PKV ist für Angestellte nun wieder nach 1 Jahr möglich. Dazu muss die Versicherungspflichtgrenze mit dem regelmäßigen Einkommen in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres überschritten werden. Das gilt bereits für den Wechsel zum 1.1.2011, wenn das Einkommen über 49.950,- Euro liegt (mit Weihnachts- und Urlaubgeld).

 

Berufsanfänger und angestellte Personen aus dem Ausland: Liegt man bei Beginn der Berufstätigkeit, oder auch bei Rückkehr aus dem Ausland, von Anfang an über der Pflichtversicherungsgrenze, kann man sogar ohne Erfüllung des 1 Jahres sofort in die PKV gehen. Hier wird auf der Grundlage des erwarteten 1.Gehalts auf das Gesamtjahr hochgerechnet; zustehendes Weihnachts- und Urlaubsgeld wird ebenfalls angerechnet. In diesem Sonderfall spielt die Betrachtung des Kalenderjahres keine Rolle.

 

Da die Pflichtgrenze für 2011 auf 49.500,- Euro gesenkt wird, ist der Wechsel künftig auch hierdurch etwas erleichtert.

 

Arbeitgeber-Wechsel: Das Einkommen beim neuen Arbeitgeber wird gleichfalls auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Liegt der Angestellte auf diese Grundlage über der aktuellen Pflichtgrenze, kann er gleichfalls sofort in die PKV wechseln.

 

Änderungen aus Sicht der GKV:

 

Der Beitrag für freiwillig Versicherte und Plichtversicherte steigt zum 01.01.2011 von 14,9% wieder auf 15,5 %. Dieser einheitliche Beitragssatz soll grundsätzlich weiter gelten. Sollte der einzelnen gesetzlichen Kasse die Einnahmen nicht ausreichen, können in flexibler Weise Zusatzbeiträge erhoben werden (es gibt keine Höchstgrenzen mehr).

 

Der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung / PKV wird ab Januar 2011 auf 7,3 % eingefroren. Der Arbeitnehmer zahlt ohnehin schon mehr als die Hälfte des Beitrags. Weitere Erhöhungen (auch durch Zusatzbeiträge) muss der Arbeitnehmer allein schultern.

 

Bei Wahltarifen der gängigen Richtungen wird die Mindestbindung von 3 Jahre auf 1 Jahr gekürzt. Das betrifft Wahltarife Prämienzahlung, Kostenerstattung, Arzneimittel besonderer Therapierichtungen.

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