Archive für 29.4.2011

Geburt und Schwangerschaft in der PKV

Ist eine Frau in der privaten Krankenversicherung versichert, ist die Zeit der Schwangerschaft und die Geburt des Kindes (mit gleichem Tarifschutzwie der Tarif der privaten Krankenversicherung der Mutter) durch die private Krankenversicherung abgedeckt.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Neugeborene nach seiner Geburt einen eigenen Versicherungsschutz benötigt. Notwendige Behandlungen des Kindes nach derGeburt werden auch kostentechnisch dem Kind zugeordnet. Sollte der Vater oder die Mutter in der privaten Krankenversicherung abgesichert sein, könnensie das Kind ohne “Gesundheitsprüfung” beim Versicherer des privatversicherten Elternteils absichern. Dies gilt auch dann, wenn das Kind z.B. mit einerBehinderung zur Welt kommt (hier entstehen oft regelmäßige und hohe Kosten).

Es gibt auch die Möglichkeit das Kind mit “Gesundheitsprüfung” bei einem anderen Versicherer anzusichern. Dies empfiehlt sich aber oft weniger beischwereren gesundheitlichen Problemen (wie z.B. einer dauerhaften Behinderung) des Kindes. In jedem Fall sollte auf die Beratung durch einen Fachmann zurückgeriffen werden.

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