Archiv der Kategorie Bemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze 2011

Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 beträgt  44.550.- Euro. Damit entspricht die Beitragsbemessungsgrenze 2011 einem monatlichen Betrag von 3712,50 Euro. (12 Monatsgehälter zur Berechnung genommen)

Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 ist somit gegenüber dem Jahr 2010 gesunken.

|