Archiv der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung

Informationen für CITY BKK Versicherte

Das Bundesgesundheitsministerium informiert nach vereinzelten Problemen CITY BKK Versicherter in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die CITY BKK Versicherten auf seiner Internetseite über ihre Rechte.

So steht jedem CITY BKK Versicherten das Recht zu in eine andere gesetzliche Kasse seiner Wahl zu wechseln. Aktueller Gesundheitszustand oder auch das Alter spielen hierbei keinerlei Rolle.

Von der CITY BKK genehmigte Maßnahmen, Therapien und laufende Leistungen werden übernommen.

Bei Problemen wenden Sie sich direkt an den Vorstand der betreffenden Krankenkasse und an Bundesversicherungsamt. Die Adresse des Bundesversicherungsamts lautet:

Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee  38 
53113 Bonn 

Kontaktadressen: 
Telefon: 0228-6190
Fax: 02286191870
E-Mail:  poststelle@bva.de

Quelle:  Bundesgesundheitsministerium / Hier finden Sie die Informationen 

Anzahl fehlerhafter Krankenhausabrechnungen

Die Fraktion “Die Linke” hat im Bundestag eine kleine Anfrage bezüglich der fehlerhaften Durchführung von Krankenhausabrechnungen gestellt.

Die Linke möchte sich im Zusammenhang mit den aktuellen Meldungen in den Medien über die die Anzahl der Abrechnungen erkunden, die zu Überzahlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen führten und durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherungen ermittelt wurden.

Zudem ist die Fraktion Die Linke an den finanziellen Auswirkungen dieser fehlerhaften Krankenhausabrechnungen interessiert.

Quelle : Bundestag / Pressemitteilung

CITY BKK wird geschlossen

Mit dem Bescheid vom 04.05.2011 hat das Bundesversicherungsamt die Schließung der CITY BKK verfügt.

Somit wird erstmalig seit Einführung des Gesundheitsfonds eine große Kasse der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen.

Die Mitglieder werden durch die CITY BKK angeschrieben und über die weiteren Schritte und Möglichkeiten informiert. Die Schließung der CITY BKK erfolgt zum 01.07.2011.

Versicherte können Ärzte beurteilen

Die Barmer GEK, die AOK und das Projekt “Weisse Liste” haben ihr gemeinsames unkommerzielles Projekt einer Online Arzsuche und Bewertung durch Patienten bzw. deren Arztbesuche und der sie untersuchenden Ärzte online gestellt.

Das Portal steht zukünftig nach dem Probetrieb und Patienten in ganz Deutschland zur Verfügung und soll Patienten helfen, noch leichter einen für ihre persönlichen Bedürfnissen geeigneten Arzt zu finden. Die Bewertung ist nur für Versicherte einer der beiden Krankenkassen möglich. (zur Zeit rund  30.000.000 Versicherte)

Das Portal ist so konzipiert, dass es einen guten Überblick über die Bewertungen eines Arztes gibt, aber nicht zu unsachgemäßen Außerungen und persönlicher Abrechnungmit einem Art führen kann.

Quelle : AOK Bundesverband  /  Pressemitteilung

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hofft mit dem geplanten Versorgungsgesetz der drohende hausärztlichen Unterversorgung von ländlichen Gebieten entgegenzuwirken.

In den Medien wird bereits eifrig diskutiert wie das Problem zu lösen ist. So ist z.B. der oft genannte Ansatz von der Schaffung zusätzlicher Anreize für die Niederlassung von Hausärzten in ländlichen Gebieten meiner Meinung nach unter Umständen ein Ansatzpunkt.

Quelle zum geplanten Versorgungsgesetz : Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung / die Pressemitteilung finden sie hier.

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