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Boom durch Unisex-Tarife?

Durch das aktuelle Urteil vom 01.03.2011 des Europäischen Gerichtshofs ist den Versicherern bis zum 21.12.2012 Zeit gegeben worden, ihre Neuverträge zukünfigt nicht mehr geschlechtsspezifisch anzubieten.

Ab diesem Zeitpunkt wird es nur noch die sogenannten Unisex-Tarife geben. Betroffen sind zum Beispiel Interessenten an einer privaten Krankenversicherung oder auch einer KfZ-Versicherung.

Für Männer sind zum Beispiel steigende Beiträge für die private Krankenversicherung (hier haben Frauen oft die höheren Beiträge)- für Frauen in der KFZ Versicherung (hier fahren Männer oft teurer) möglich.

Es könnte also noch einmal zu einem Boom durch die Unisex Tarife kommen um zu den alten Konditionen abzuschließen. Noch ist jedoch unklar, ob das die richterliche Entscheidung auch Altkunden betreffen wird.

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